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Google im Gericht mit dem persönlichen Datenschutz

Google im Gericht mit dem persönlichen Datenschutz
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Suchmaschinen wie Google stellen Usern rund um die Welt Informationen zu allen Bereichen des Lebens bereit. Kritiker klagen jedoch immer wieder geltende Datenschutzlinien an, die oftmals weniger eingehalten werden, als es sich die Nutzer manchmal wünschen würden.

So musste der Online-Suchgigant Google nach dem Urteil “Zum Recht auf Vergessen” des Europäischen Gerichtshofes ein Formular bereitstellen, mit dem die Nutzer, auch für Dritte, Suchergebnisse aus den sogenannten “SERPs” entfernen lassen können, wenn sie dies möchten.

Hierfür nötig sind das Vorlegen bestimmter Dokumente, Angaben zur Person, eine gültige Kontaktadresse und eine Kopie des eigenen Personalausweises oder des Führerscheins. Selbstverständlich müssen auch die zu entfernenden Links und die SERP-URLs übermittelt werden. Das Unternehmen gibt an, jede Anfrage einzeln zu prüfen und danach abzuwägen, ob das Datenschutzrecht einer einzelnen Person schwerer wiegt, als das Recht der Öffentlichkeit auf freie Auskunft und die Weitergabe von bestimmten Informationen. Zusätzlich enthält das Formular einen Hinweis darauf, dass Google eventuell auch die entsprechenden Betreiber einer Seite informiert, deren Homepageinhalte und Links betroffen sind.